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Herzlich auf meiner Homepage!

Hallo Väter und Mütter!

 

Ich will versuchen, Menschen nahe zu legen, wie sich Frauengewalt auf Männer und Väter auswirken kann. Frauengewalt darf man(n) nicht unterschätzen!

Es gibt sie, diese emanzipierten, rücksichtslosen, egoistischen, naiven und skrupellosen Frauen, die eh nur vor allem strategisch psychologische Gewalt im Rahmen des legalen Rahmens der Justiz ausüben und vorm Richter und beim Jugendamt wie gedruckt lügen und täuschen! Sie behalten das Kind, der Vater ist meist nach einer Trennung oder Scheidung obdachlos und seine Kinder darf er meist auch nicht wieder sehen.

Ich finde, wenn eine Frau den Vater des gemeinsamen Kindes austauscht gegen einen anderen Kerl, weil sie glaubt die neue Flamme gefunden zu haben, dann liebt sie entweder ihr eigenes Kind / ihre eigenen Kinder nicht mehr, oder der Vater hatte einen schwerwiegenden Fehler begangen, den er an der Mutter des Kindes nie mehr wieder gut machen kann.

Aber etwas anderes kann sicherlich die Mutter auch dazu bewegt haben ...

Kinder gehören nicht der Mutter! Kinder gehören zu beiden Elternteilen!

Und sie werden Jahre danach Fragen stellen und den Vater im schlimmsten Fall suchen. Sie versuchen die Mutter zu verstehen, warum sie eine solche Kindheit erleben mussten. Nur tun sie sich nicht leicht dabei. Viele Kinder wissen oft nicht, wer jetzt der Vter ist bei all diesen Menschen die mit der Mutter leben und lebten.

Kinder brauchen ihre Väter



 

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für eine Veränderung der Werte in unserer Gesellschaft.

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Mathieu Carrière im Gefängnis
13. Dez 2004 08:58

Mathieu Carrière
Foto: dpa
Der Schauspieler Mathieu Carrière ist für zehn Tage ins Gefängnis gegangen. 100 Personen begleiteten ihn zum Haftantritt.

Der Schauspieler Mathieu Carrière hat in Hamburg eine zehntägige Haftstrafe angetreten. Der 54-Jährige hatte sich geweigert, ein Ordungsgeld von 5000 Euro zu bezahlen.

Die Mutter seiner Tochter hatte Carrière wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verklagt, nachdem Bilder von ihm und dem Kind in einer Zeitung erschienen waren. Carrière, der seine Haft als Protest gegen fehlende Rechte von Vätern verstanden wissen will, wurde bei Haftantritt von rund 100 Demonstranten begleitet, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Kinder hätten das Recht auf beide Eltern, so der Schauspieler. (nz)

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Nach 10 Tagen Haft wieder in Freiheit

Der Knast hat aus Mathieu Carrière
ein Wrack gemacht

Von MARK PITTELKAU
Hintergründe

• Teil 1: In meiner Nachbar-Zelle
schmusen zwei Transen
• Teil 2: Vom 1.
Knast-Essen mußte
ich kotzen
• Teil 3: Ich hab’
schon 85 Cent auf
meinem Knastkonto
• Teil 4: Meine Frau
hat Angst, daß ich im Knast verrückt werde
• Teil 5:Meine Knastzelle ist teurer
als ein Luxus-Hotel-Zimmer

Hamburg – Nach zehn Tagen hinter Gittern ist er jetzt wieder in Freiheit!

Gestern früh wurde Schauspieler Mathieu Carrière (54, „Die flambierte Frau“) aus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg entlassen. Bleich, dünn und gebeugt, wirkte er wie ein Schatten seiner selbst.

Der TV-Star hatte eine zehntägige Haftstrafe verbüßt, weil er ein Ordnungsgeld von 5000 Euro nicht gezahlt hatte.

Mathieu Carrière zu BILD: „Die Zeit im Knast war eine der härtesten meines Lebens. Ich habe mir in meiner Zelle einen Bandscheibenvorfall zugezogen, leide höllische Schmerzen. Die Pritsche in der Zelle war nicht gut für meinen eh schon angeschlagenen Rücken.“

Vom Knast aus ging’s deshalb gleich zum Orthopäden, wo Carrière eine Spritze gegen die Schmerzen bekam.

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Die Hölle danach
Mathieu Carrière und der Psychoterror um die Scheidungskinder
Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" demonstriert vor dem Gefängnis
12. Dezember, 12.12 Uhr: Mathieu Carrière geht für zehn Tage in den Knast. Hintergrund ist ein Foto des Schauspielers mit seiner unehelichen Tochter, das eine Zeitung veröffentlichte. Die Mutter klagte und gewann. Eine neue Runde in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit mit der ehemaligen Lebensgefährtin um seine Tochter. Rückendeckung bekommt Carrière vom Verein "Väteraufbruch für Kinder", Männern, die seit Jahren für ein gemeinsames Sorgerecht kämpfen, auch dann, wenn die Kinder bei der Mutter leben. Und für eine Rechtspraxis, die das auch sicherstellt.
"Wir werden weiter für Gleichberechtigung kämpfen und wir werden weiter für unsere Kinder kämpfen, mit friedlichen Mitteln", sagt Carrière auf dem Weg zum Gefängnis. Ein Vater bestätigt: "Kinder brauchen beide Eltern und jeder, der das alleinige Sorgerecht beantragt, missbraucht das Kind. Daraus kommt immer eine Schädigung des Kindes."
Prominenz für Trennungsväter eingesetzt
Matthieu Carrière beim Fotoshooting in seiner Wohnung (Anklicken zum Vergrößern)
Am Abend vor dem Haftantritt hat Carrière Sympathisanten und Pressevertreter in seine Privatwohnung in Hamburg eingeladen. Er nutzt seine Prominenz, um auf die Situation von Trennungsvätern aufmerksam zu machen. Paradox: Die Pressefotografen haben ihm durch das Bild mit seiner Tochter die Gefängnisstrafe eingebrockt - nun braucht er sie, um für die Ziele des Vereins Väteraufbruch zu werben.
Matthieu Carrière © dpa
Doch was auf den ersten Blick wie die Personalityshow eines geltungshungrigen Schauspielers aussieht, hat einen ernsten Hintergrund. Vielen Vätern wird nach einer Trennung der Umgang mit ihrem Kind schlichtweg verwehrt. Und das, obwohl sie ein verbrieftes Besuchsrecht haben. Ein Vater berichtet, dass er zweieinhalb Jahre lang nach seiner verschwundenen Tochter gesucht habe: "Durch glückliche Umstände habe ich meine Tochter wiedergefunden. Sie war von heute auf morgen spurlos verschwunden. Ich bin zur Polizei gegangen, zur Staatsanwaltschaft, ich war beim Familienrichter, beim Jugendamt. Überall ist man abgeblitzt. Man ist von einer Wand zur anderen gelaufen. Ich wusste zweieinhalb Jahre lang nicht, ob meine Tochter noch am Leben ist."
Väter häufig benachteiligt
Etwa vier Millionen Trennungskinder gibt es in Deutschland. Die Hälfte von ihnen verliert nach kurzer Zeit den Kontakt zu einem Elternteil, meist ist es der Vater. Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter einen natürlichen Anspruch auf das Sorgerecht für das Kind. Doch, auch wenn die Eltern verheiratet waren, bleibt der Vater meist auf der Strecke. Lebt das Kind bei der Mutter, kann sie seinen Aufenthaltsort bestimmen. Auch wenn es eine klare Besuchsregelung gibt - für Mütter ist es nach wie vor nicht schwer, dem Vater das Kind zu entziehen. Ihre Verstöße werden kaum geahndet.

Eine Lösung verspricht das so genannte Cochemer Modell. Gezielt wird danach zwischen den Streitparteien vermittelt. Denn schlicht wie wahr: ein Kind braucht beide Eltern. Bei allem Kampfeswillen der Väter, ist dies kein Krieg gegen Mütter. Betroffene Väter - und auch Großeltern - wollen nur ihr Recht. "Den meisten Familienrichtern werfe ich vor, dass sie die Väter und Großeltern entwürdigen, diskriminieren, indem sie die Kinder einfach nicht gehen lassen", sagt eine Großmutter, die zum Protest der Väter gekommen ist. "Es gibt Beschlüsse genug, aber die Familienrichter sorgen nicht für die Umsetzung."

Ob sein öffentlicher Einsatz für die Rechte der Väter Mathieu Carrière persönlich weiterhilft, ist zweifelhaft. Wie so oft sind die Fronten zwischen ihm und der Mutter seines Kindes hoffnungslos verhärtet. Immerhin ist sein Auftritt ein Denkanstoß und Appell an die Familienrichter, die Praxis des Sorgerechts von getrennt lebenden Eltern endlich zu ändern.

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Österreich

Familie: Papa muss draußen bleiben - Immer mehr Väter kämpfen um ihre Kinder

Trennung / Scheidung: Geld weg, Kinder weg!

Wie die Männer leiden und wie sie sich wehren.

Viele Männer verlieren nach einer Scheidung oder Trennung nicht nur Geld, sondern auch den Kontakt zu den Kindern. Oft sind sie der Willkür ihrer Ex-Frauen/Freundinnen wehrlos ausgeliefert. Doch der Widerstand der Väter wächst und treibt bisweilen skurrile Blüten.

Das Fahndungsfoto der 14 Monate alten Mareja dominierte vergangene Woche die Chronikseiten der Tageszeitungen. Das Drama dahinter lässt den Grad der Verzweiflung beim „Täter“ erahnen: Ein 37-jähriger niederländischer Diplomingenieur hatte der Mutter seiner Tochter vor deren Wohnhaus im steirischen Bezirk Leonhard aufgelauert und ihr das Kind aus den Armen gerissen, um in das Fluchtauto zu steigen, an dessen Steuer bereits sein Vater wartete. Die desperate Mutter versuchte, das Fahrzeug zu stoppen, und kam schließlich auf der Motorhaube zu liegen, als der Wagen sich in Bewegung setzte. Einer der Männer stieg aus und stieß die verletzte Grazerin vom Auto, ehe sie davon rasten. Inzwischen ist die kleine Mareja wieder bei seiner Mutter; der geschiedene Ehemann hatte sich der Polizei gestellt und seine Tochter zurückgebracht. Damit war das Chronik-Potenzial der Story auch schon wieder erschöpft.

Die Chancen, dass Mareja eine gesunde Vaterbeziehung und ein unbelastetes Männerbild entwickeln wird, stehen nach dem Entführungsdrama jedenfalls noch schlechter als vorher. „Wenn die Mütter nicht wollen“, so die Wiener Scheidungsanwältin Andrea Wukovits, „sind die Väter hilflos.“ Ein Wohnsitz im Ausland verschärft die Situation für die kämpfenden Männer zusätzlich: „Das kommt einem Lotteriespiel gleich“, so Wukovits, „auch im umgekehrten Fall: Hält die Mutter das alleinige Sorgerecht und geht mit den Kindern ins Ausland, ist das durchwegs legal und der Vater bleibt mit seiner Ohnmacht zurück.“

2003 mussten in Österreich 16.400 Scheidungskinder damit klarkommen, dass ein Elternteil, in 90 Prozent der Fälle der Vater, nicht viel mehr als eine Randerscheinung in ihrem Leben ist. Die Euphorie der Regierung über eine im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent gesunkene Scheidungsrate – und damit 1300 weniger Scheidungswaisen – muss relativiert werden. Denn der Rückgang ist einfach zu begründen: In den vergangenen Jahren wurden einerseits deutlich weniger Ehen geschlossen, andererseits mindert die Rezession die Trennungsfreude. Denn eine Scheidung, so der deutsche Soziologe Gerhard Amendt im profil-Interview, bedeutet „immer für alle Beteiligten einen erheblichen Verlust von Lebensstandard“.

Laut Amendts umfassender Studie, bei der 3600 Scheidungsväter in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt worden waren, verliert jeder fünfte Vater den Kontakt zum Kind ganz, und zwar nicht, „weil er die Flinte einfach so ins Korn wirft, sondern weil er nach monate- oder auch jahrelangen Querelen irgendwann einmal sagt: ‚Jetzt kann ich nicht mehr.‘“

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch der Wiener Kinderpsychologe Helmut Figdor bei seinen Studien von Trennungskindern: „75 Prozent der Kinder sehen ihre Väter innerhalb der ersten drei Jahre nach der Trennung nicht mehr regelmäßig. Es gibt aber auch Untersuchungen, denen zufolge die Hälfte die Beziehung zum Vater gänzlich verlieren.“

Vaterlose Gesellschaft. Die Anzahl trennungsbedingt vaterloser Kinder seriös zu beziffern fällt auch aus einem anderen Grund schwer: 2002, so die aktuellste erhobene Quote, kamen 33,8 Prozent aller Neugeborenen in Österreich „unehelich“ zur Welt, was einer Steigerung von fast sieben Prozent innerhalb der vergangenen neun Jahre entspricht. Gesetzlich sind „uneheliche“ und „geschiedene“ Kinder seit der Justizreform von Christian Broda in den siebziger Jahren gleichgestellt – eine Judikatur, die für viele der von profil interviewten Männer „nicht einmal das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben ist“, so Hans K. (Name der Redaktion bekannt), Wiener Scheidungsvater von zwei Buben, der verzweifelt um mehr Zeit mit seinen Kindern kämpft.

Warum Väter, trotz rechtlicher Gleichstellung, nur in wenigen Fällen das Sorgerecht zugesprochen bekommen, erklärt Anwältin Wukovits so: „Formal wird natürlich geprüft, wer der geeignetere Elternteil ist. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Bindung von Kleinkindern zur Mutter einfach stärker ist. Der Vater wird erst später ähnlich wichtig. Das ist keine Ideologie, das ist ein Faktum.“

Der öffentliche Diskurs um die Opferrolle des Vaters nach Scheidungs- und Trennungsdramen wurde im deutschsprachigen Raum erstmals von Matthias Matussek losgetreten, mit seinem 1998 erschienenen Buchpamphlet „Die vaterlose Gesellschaft“. Der „Spiegel“-Redakteur unterstellte den Scheidungsbetreiberinnen pauschal den Wunsch „nach einer Versorgungs-Vollkasko“, mit „der sie dann fortlaufend sicheren Zugriff auf das seelische und finanzielle Konto des Mannes“ hätten. Diese „Muttermacht“ gestehe den Vätern allenfalls den Status „von abgeliebtem Beziehungsmüll“ zu.

Matusseks Anti-Mütter-Polemik wirkte so berechtigt und zugleich so hysterisch wie das Männer-Bashing radikaler Feministinnen, die dem Mann außer Egoismus wenig zugestehen – vor allem keine Gefühle. Die Scheidungsväter, die zu Weihnachten in zweiter Spur parken, um schnell ihre Geschenke über den Gartenzaun zu werfen – ja, es gibt sie, genauso wie jene, die von ihren Ex-Frauen unerbittlich aus dem Leben der gemeinsamen Kinder ausgesperrt werden.

„Ich konnte mir wenig Schlimmeres vorstellen – außer, dass meine Kinder gestorben wären“, sagt der Immobilienmakler Franz S. (Name der Redaktion bekannt), dem von seiner früheren Lebensgefährtin der Kontakt zu seinen beiden Töchtern fünf Jahre lang verwehrt worden war.

Bislang galt die Erforschung der väterlichen Befindlichkeit nach einem Trennungsdrama als lässlicher Aspekt in der Sozialwissenschaft. Das ändert sich sukzessive. Wie hart Väter mit einer Scheidung (oder Trennung) und deren Folgen zu kämpfen haben, belegt eine neue Studie des Bremer Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung unter der Ägide von Gerhard Amendt (siehe Interview). In dem bislang größten Forschungsprojekt zu dem Thema kamen die Forscher zu alarmierenden Ergebnissen: Mehr als drei Viertel der Befragten gaben an, dass sich der Trennungsschmerz in akuten gesundheitlichen Problemen geäußert habe – und weiterhin äußert. 6,6 Prozent klagen über ständige körperliche Beschwerden, 26,1 Prozent der geschiedenen Väter haben mit dauerhaften seelischen Beschwerden zu kämpfen. Amendt: „Eine Trennung wird vom Mann in jedem Fall als traumatisierendes Erlebnis empfunden.“ Rund 60 Prozent der Väter gaben an, durch die Trennung von den Kindern mit dem Gefühl konfrontiert zu sein, „alles verloren zu haben“.

Besuchspapas und Zahlväter. Die Sorgerechtspraxis erscheint im Licht der Scheidungsväter-Studie als deutlich verbesserungsfähig: Nur knapp 40 Prozent der geschiedenen Väter sind mit der vereinbarten Lösung zufrieden. Für viele Scheidungsväter bleiben die Besuchszeiten das dominierende Thema: 42,2 Prozent definieren ihre Rolle – analog zur Häufigkeit der Kontakte mit ihren Kindern – als „Wochenendpapa“, ein Viertel sieht sich gar überhaupt nur noch als „Zahlvater“.

Laut der Bremer Studie reagieren 23,8 Prozent der Väter auf die Frustration, ihre Kinder nur selten sehen zu können, irgendwann mit einem völligen Abbruch des Kontakts. Daneben bleibt das klassische Muster des „Besuchspapas“ vorherrschend: Rund 43 Prozent der geschiedenen Väter sehen ihre Kinder jedes oder jedes zweite Wochenende.

„Die öffentliche Debatte zur Sensibilisierung für Vaterschaft“, erklärt der Geschäftsführer der SPÖ-nahen „Kinderfreunde“, Gernot Rammer, „darf unter keinen Umständen zu einer neuen Frauenfeindlichkeit führen; sie muss ergänzend zu den Anliegen des Feminismus geführt werden.“

Mit Kampagnen wie „papa aktiv“ und dem Kampf um den Vaterschaftsmonat versucht Rammer an der Spitze der größten Kinder- und Familienorganisation des Landes, Präventionsarbeit zu leisten: „Aktive Vaterschaft während einer Beziehung bedeutet in der Regel auch aktive Vaterschaft nach einer Trennung.“ Dieser These kann auch Johannes Berchtold, Leiter von Sozialminister Herbert Haupts Männerabteilung, beipflichten: „Die Rollenverteilung, die vor der Scheidung herrschte, wird in der Regel auch danach weiterbetrieben.“

2005 will Haupts Männertruppe die erste umfassende Studie zum Thema Scheidung und die Folgen für alle Familienmitglieder vorlegen. Die häufigste Klage der Männer gilt laut Berchtold den Richtern und deren „Unfähigkeit, ein Besuchsrecht konsequent durchzusetzen. Wenn diese Rechte ständig verweigert werden, resigniert selbst der engagierteste Vater.“

Doch auch die von Berchtold gepriesene gemeinsame Obsorge, die seit 2001 nach deutschem Vorbild in Österreich gesetzlich verankert ist, hält in der Praxis nicht, was sie in der Theorie verspricht, meint der Wiener Scheidungsvater Hans K. Bei seiner „gerade noch einvernehmlichen“ Scheidung vor eineinhalb Jahren hatte der Beamte „ein gemeinsames Sorgerecht“ für seine beiden Söhne, sechs und vier Jahre, zugesprochen bekommen. Neun Monate später hatte seine Ex-Frau, trotz pünktlich geleisteter Unterhaltszahlung, gerichtlich gegen diese Entscheidung berufen; als Begründung nannte sie „schlechte Kommunikation“ zum Kindesvater. Nach kurzer Befassung des Bezirksgerichts Klosterneuburg wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Als besonders beklemmend empfand Hans K. die Anschwärzungsstrategie seiner Ex-Frau: „Sie trichterte den Kindern ein: Der Papa hat euch verlassen, eigentlich gehört er ins Gefängnis‚ etc. Später verbot sie ihnen sogar, dass sie mich Papa nennen.“

Das Jugendamt verkommt immer mehr zum Papierfriedhof: Allein in der Scheidungshochburg Wien blieben 2003 22.329 Akten in Sorge- und Besuchsrechtsfragen sowie Unterhaltscausen unerledigt.

Die Literatur zu den seelischen Folgen der Aussperrung des Vaters aus dem Leben eines Kindes füllt inzwischen ganze Regale. Die Buben leiden an den fehlenden gleichgeschlechtlichen Orientierungsvorbildern und kompensieren das Manko mit übertriebenem Männlichkeitswahn, verstärkter Aggression und vermindertem Leistungswillen. Die Töchter reagieren häufig mit Ersatzbefriedigungen wie Fresssucht, sind von Verlustängsten geplagt und suchen später weniger nach einem Partner als nach dem verlorenen Vater. Statistisch ist bewiesen, dass Kinder, die mit elterlichen Trennungskonflikten konfrontiert waren, viel geringere Chancen haben, zukünftig funktionierende Beziehungen eingehen zu können.

Vater-Aktionismus. Europaweit hat sich in den letzten Jahren eine Scheidungsväterbewegung formiert, die vehement gegen ihre eingeschränkte Vaterschaft protestiert – bisweilen auch mit skurrilen Aktionen: Die militante englische Gruppe „Fathers 4 Justice“ erregte im September weltweit Aufsehen, als der 32-jährige Maler und Tapezierer Jason Hatch in einem Batman-Kostüm die Sicherheitsschranken des Buckingham Palace überwand und geraume Zeit auf dem königlichen Balkon mit einem Transparent seiner Bewegung und dem dazugehörigen Bannerspruch „Fighting For Your Right To See Your Kid“ verharrte. Daraufhin wurde er von „Fathers 4 Justice“ zum „Mitglied fünften Grades“ befördert. Hatch zum Nachrichtenmagazin „Time“, dem das Ereignis sogar eine Titelgeschichte wert war: „Mitglieder ersten Grades versenden Mails und verteilen Flugblätter. Fünfer-Typen wie ich sind hingegen bereit, für ihre Mission Gefängnisstrafen zu riskieren.“

Andere Aktivisten der Gruppe hatten bereits Weihnachtsmänner-Ketten vor Gerichtssälen gebildet und mit roter Farbe gefüllte Kondome auf Premierminister Tony Blair geschleudert. In Spanien hat die Protestkultur der Väter das Spaß-Territorium bereits verlassen: Vor zwei Jahren übergossen sich zwei Männer in Madrid mit Benzin und setzten sich (freilich mit Asbestanzügen geschützt) selbst in Brand.

Für seinen Palastfriedensbruch wird „Batman“ Hatch sich vor Gericht verantworten müssen. Paradoxon am Rande: Der zweifach Geschiedene hat den Kontakt zu seinem Sohn völlig verloren; seine zweite Frau und Mutter einer gemeinsamen Tochter hatte sich vor zwei Jahren von ihm scheiden lassen, „weil er vor lauter Engagement für die Bewegung kaum Zeit für die Familie hatte“.

In Österreich ist Günther Tews mit seinem „Verein für das Recht des Kindes auf beide Eltern“ die Galionsfigur entrechteter Väter. In liberalen Kreisen gilt der Linzer Anwalt als ideologisch fragwürdige Figur, weil er, so die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer, „besonders aggressiv und diskriminierend gegen Frauen“ vorgehe. „Es gibt beides“, wehrt sich Tews: „Väter, die sich vertschüssen, und Frauen, die ihre Ex-Partner wegbeißen. Man muss beide Gruppen getrennt betrachten.“ Zusatz: „Manche Väter geben auch viel zu schnell auf. Trotz unserer Warnungen.“

Ans Aufgeben denkt der im Nahen Osten geborene Chirurg Amir M. (Name von der Redaktion geändert) zwar nicht, doch sein Glaube an den Rechtsstaat ist schwer lädiert. „Wer wird mir und meinen Kindern die Zeit, die man uns gestohlen hat, je zurückgeben?“, fragt der Mann, dem die geschiedene Ehefrau seit April jeglichen Kontakt mit seinen beiden Kindern, einem siebenjährigen Buben und einem vierjährigen Mädchen, verweigert. Die ihm bei der Scheidung zuerkannte „teilweise gemeinsame Obsorge in religiösen, gesundheitlichen und schulischen Belangen“ und das vereinbarte Besuchsrecht wurden ignoriert. In einem Rundumschlag hatte die Familie der Mutter versucht, ihn mit falschen Gerüchten und einer (mittlerweile niedergelegten) Anzeige wegen „gefährlicher Drohung“ zu kriminalisieren.

Der für Anfang November anberaumten Verhandlung sieht der Arzt, der aufgrund des Rosenkriegs und des langen Verlusts der Kinder fünf Monate lang arbeitsunfähig war, mit Fatalismus entgegen: „Ich erwarte mir nichts von diesem Gerichtstermin. In diesem System bist du als Vater verloren, während die Seite der Mütter sehr, sehr gesichert ist.“ Während seine Ex-Frau ständig deponiere, dass sie in großer Sorge vor einer Entführung ihrer Kinder ins Ausland lebe, „hat der Staat sanktioniert, dass sie die Kinder, ohne die geringsten Konsequenzen fürchten zu müssen, von ihrem Vater entführt“.


Publikation

VATERENTBEHRUNG

wurde neu herausgegeben von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesministeriums f. Soziales u. Generationen (Österreich):

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0135

11/2003


Aktion Recht des Kindes auf BEIDE ELTERN

www.ivnet.co.at/justizwaisen/


Kindschaftsrechtsreform in Österreich - Zwanzig Jahre Rückstand

In Österreich ist jetzt ein neues Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Es führt zu leichten Verbesserungen bei der Gemeinsamen Elterlichen Sorge (Obsorge). Österreich ist damit auf dem Stand der in Deutschland seit 1983 besteht. Ist halt katholisch das Land, die heilige Mutter Maria läßt grüßen, und noch mütterreaktionärer als Deutschland.

Ausführliche Informationen in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 16/2002


Empfehlenswerte Anwälte in Österreich zum Bereich Familienrecht:

Christian Fischer

A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,

Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,

E-Mail: fischer@tews.at

Internet: http://www.tews.at

Dr. Günter Tews

A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,

Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,

E-Mail: tews@tews.at

Internet: http://www.tews.at


Sachverständige

(ohne Wertung ihrer Kompetenz)

Dr. Eva Mückstein

Klinische u. Gesundheitspsychologin – Psychotherapeutin – Supervisorin

Allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige

A-2540 Bad Vöslau

Jahr: 2003

Dr. Phil. Gerald Horn

Psychologe

Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Kinder- und Jugendpsychologie

8940 Weißenbach b. Liezen 291


 

Suizid

Vätersuizid

Vätersuizid

Jeder der ehrenamtlich oder professionell mit Trennungsvätern arbeitet, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, weiss um die suizidalen Gefährdungen dieser Männer, die häufig nicht nur eine Trennung, Wohnungsverlust, Arbeitslosigkeit und böse Briefe vom Jugendamt wegen zu zahlenden Kindesunterhalt zu verkraften haben, sondern auch den Verlust des Kontaktes zu ihren Kindern.

Wieviel Väter, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, jährlich Selbstmord begehen, ist nicht bekannt. Im allgemeinen wird die Akte beim Gericht nach dem Tod des Vaters geschlossen. Wieder ein Fall, der sich von allein erledigt hat. Nur diesmal nicht durch die übliche Resignation ohne Todesfolge, sondern eine mit Todesfolge. Wieviel von Umgangsvereitelung betroffene Väter sich totsaufen, mit Autos gegen Bäume fahren oder ähnliches, was als Suizid gar nicht in der Statistik erscheint, ist erst recht nicht bekannt. Dabei wäre eine wissenschaftliche Studie zu dem Thema gar nicht so schwer zu erstellen. Das Forscherteam würde einfach eine bestimmte Anzahl von strittigen Fällen (günstig vielleicht 1.000) zu einem Stichtag registrieren und nach fünf Jahren eine Kontrolluntersuchung machen. "Und dann schaun wir mal".

Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord

Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein. Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.

Von Susanne Janssen

Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. "Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.

Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.

Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu.

Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.

Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. "Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.

Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren.

Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich:

Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.

"Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. "Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen?

Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. "Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.

Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.

Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am 8. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, "früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam. Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe:

"Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: "Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. "Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."

Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. "Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich", sagt Saam. "Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das Spiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den "Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: "Es siegt nicht immer das Gute."

Aktualisiert: 25.01.2002, 05:33 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511?_suchtag=aktiv


Kein Mensch weiß, wieviel Väter sich jährlich das Leben nehmen, weil sie die schwere Lebenskrise einer Trennung mit anschließender Umgangsvereitelung psychisch nicht verkraften. Eine Langzeituntersuchung bei obdachlosen Männern könnte da sicher nähere Erkenntnisse bringen.

Angesichts der nicht selten zu beobachtenden Schwerfälligkeit des familiengerichtlichen Apparates und von Tendenzen der staatlichen Unterstützung ausgrenzender Mütter, dürfte es nicht verwundern, wenn sich die jährlichen Suizide (einschließlich verdeckter Suizide durch Unfälle, Krankheiten, etc.) bei einigen Hundert liegen würde.

Das Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Uni Bremen führt derzeit unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Amendt eine umfangreiche Studie über unterhaltspflichtige Väter durch. Damit werden jetzt erstmalig im deutschsprachigem Raum Scheidungsväter ausführlich zu ihren Problemen und Konflikten befragt, in die sie durch die Trennung von der Familie in sehr unterschiedlichen Weisen geraten. Nicht erreicht werden hier allerdings Väter, die schon innerlich den Kontakt zur Außenwelt abgebrochen haben.

13.12.01


Gerade eben erreichte uns die Mitteilung, dass eines der Mitglieder von paPPa.com nicht mehr die Kraft hatte, weiter zu machen.

Frank Dachtler

Vater von Ann-Kathrin und Sarah-Victoria

ist tot.

13.6.01

Am 21.08.2000 kündigte sich in einer von Frank Dachtler verbreiteten E-mail der Suizid schon an. Er sandte mit der folgenden Zeile gescannt die nachfolgenden Zeitungsausschnitte.

"Sorry, konnte es nur einscannen und als Anlage mitsenden.

Frank

Papa von Ann-Kathrin und Sarah-Victoria"


Südwest-Presse 6.4.2000: Junginger Ex-Ortsvorsteher wegen Kindesentziehung verurteilt

Aus Verzweiflung entführt - Zehn Monate Bewährungsstrafe für Frank-Alexander Dachtler

Die Kurzschlusshandlung eines Verzweifelten - so hat der ehemalige Junginger Ortsvorsteher Dachtler die Entführung seiner Töchter nach Rumänien vor dem Amtsgericht Mannheim dargestellt. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

CHIRIN KOLB

Frank-Alexander Dachtler will für seine beiden Töchter nur das Beste. Das versichert der ehemalige Junginger Ortsvorsteher ebenso eindringlich wie unermüdlich. Was das Beste für die mittlerweile zwei und drei Jahre alten Mädchen ist, glaubt der Vater ganz genau zu wissen - und zur Durchsetzung dessen hat er zu einem ungesetzlichen Mittel gegriffen: Am 27. März 1999 holte er seine Töchter in der Mannheimer Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ab, brachte sie aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, sondern flog mit ihnen nach Sibiu in Rumänien (wir berichteten). Zwei Monate blieben er und die Kinder spurlos verschwunden. Die Ehefrau, die nichts über den Verbleib ihrer Töchter wusste, schaltete Interpol ein. Dachtler stellte sich schließlich am 27. Mai im deutschen Generalkonsulat in Rumänien.

Seine Frau vernachlässige die Kinder, die sich zudem vor allem zu ihm als Vater hingezogen fühlten, deswegen habe er sich zu der - im Übrigen gut vorbereiteten - Entführung hinreißen lassen, argumentierte er vor dem Amtsgericht Mannheim, wo er gestern wegen Kindesentziehung angeklagt war. Seine Frau, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte, sei unzugänglich für seine Versuche gewesen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, habe Termine platzen lassen und ihm auch sonst im Umgang mit den Mädchen allerhand Steine in den Weg gelegt. "Ich habe gedacht, wenn die Kinder mal weg sind, ist sie zum Einlenken bereit, sagte er. Keinesfalls habe er aber endgültig mit den Töchtern untertauchen wollen. Er sei völlig verzweifelt gewesen, die Entführung mithin eine Kurzschlusshandlung.

Der Mutter hat er damit einen nachhaltigen Schrecken eingejagt. "Ich hatte wahnsinnige Angst, dass er den Kindern etwas antut, sagte die 30-Jährige vor Gericht. Sie schilderte sich als treu sorgende Mutter und ihren Noch-Ehemann, von dem sie nur als "Herr Dachtler sprach, als Vater, dem sein Job als Ortsvorsteher weit wichtiger gewesen sei als seine Töchter. Nicht sie, sondern er sei schuld daran, dass die Ehe gescheitert und es nie zu einer einvernehmlichen Sorgerechtsvereinbarung gekommen ist.

Mit derlei Konflikten wollte sich der Strafrichter freilich nicht eingehend befassen. Diese schwierige Aufgabe fällt dem Familienrichter zu. An dessen Urteil solle sich Dachtler unbedingt halten, legte ihm der Amtsrichter nahe, "auch wenn Ihnen seine Entscheidung nicht gefällt. Er jedenfalls verurteilte den 31-Jährigen, der inzwischen als kaufmännischer Angestellter arbeitet, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er gestand dem Vater zu, selbst durchaus der Meinung gewesen zu sein, zum Wohl der Töchter zu handeln. Damit übernahm der Richter die Argumentation von Verteidiger Heinrich Borst. Die Liebe des Vaters zu seinen Kindern sei in diesem Fall aber zwiespältig, sagte der Richter: "Je emotionaler jemand handelt, desto schwieriger ist die Beurteilung, ob sich so etwas wiederholt.

Bemerkung vaeternotruf.de: Bis zum heutigen Tag können alleinsorgeberechtigte Mütter völlig legal die gemeinsamen Kinder entführen und untertauchen ohne, dass auch nur ein Hahn oder Staatsanwalt danach kräht.


Karin Jäckel

Ich habe Frank Dachtler nur per eMail, jedoch schon seit der Zeit gekannt, als er seine Strafe erwartete, mit der er fuer das Kidnapping seiner Kinder zu rechnen hatte. Eine seiner ersten eMails, die er mir schrieb, war ein Aufschrei aus tiefster Verzweiflung, zugleich aber immer noch von der Hoffnung erfuellt, dass die Mutter seiner Kinder doch nicht so gemein sein koenne, ihn als Vater doch nicht einfach so ausradieren koenne, doch irgendwie zur Vernunft kommen muesse, dass es doch um die Kinder ginge, die ja nichts dafuer koennten, dass ihre Eltern sich nicht mehr lieben, dass die Richter dieses Spiel doch durchschauen muessten.

In der nachfolgenden Zeit erlebte ich mit, wie Frank Dachtler sich in diesem verzweifelten Kampf um die Kinder von einem leidenschaftlichen Hoffnungstraeger mit grossem Siegeswillen in einen vor Schmerz, Wut und unertraeglicher Ohnmacht bruellenden Michael Kohlhaas verwandelte. Seine Trauer, sein Aufbegehren gegen den Verlust seiner Kinder, sein Widerstand gegen die Paragraphenklauberei der Justizbeamten und seine in gluehende Wut umgeschlagene einstige Liebe zu der Mutter seiner Kinder erschienen mir elementar. Zwischen den oft radikal wirkenden Zeilen, die er mir schrieb, um wenigstens durch diese Wutattacken und Aufschreie ein wenig von dem Druck abzulassen, unter dem seine Persoenlichkeit litt, schwang sehr deutlich die suizidale Gefaehrdung mit.

Obwohl ich keine Psychologin bin, war er fuer mich ein lehrbuchhaftes Beispiel dafuer, wie ein Mensch unter dem Pressdruck eines unabaenderlich immer unertraeglicher werdenden, scheinbar auswegslosen Lebens zu der einzigen, letztmoeglichen freien Entscheidung findet, mit der er sich selbst und der Aussenwelt ein letztes Mal beweisen kann, dass er nicht hilflos, nicht ohnmaechtig, nicht fuer immer und ewig unterdrueckt ist. Zweimal gelang es mir, ihn kurz vor dem letzten Schritt zum Innehalten zu bewegen. Selbstmord ist ja selten das Zeichen dafuer, dass ein Mensch keine Wuensche mehr an das Leben hat und wirklich nicht mehr leben will. Es ist vielmehr das Zeichen dafuer, dass ein Mensch so nicht mehr leben will, wie er zu leben gezwungen ist. Sich selbst dieses Leben zu nehmen, heisst es aus eigenem Entschluss zu beenden und sich aus der Unertraeglichkeit der erduldeten Fremdbestimmung zu befreien, indem ein allerletztes Mal eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und in einem allerletzten Kraftakt durchgefuehrt wird.

Fuer Frank Dachtler mag diese Entscheidung als der letztmoegliche Schritt in die letztmoegliche Freiheit erschienen sein. Fuer seine Kinder ist sein Schritt der erste Schritt in die lebenslange Qual der Warum-Fragen. Warum-Fragen dieser Art habe ich hundertfach gehoert, als ich meine Buecher "Der gebrauchte Mann", "Im Stich gelassen" und "Furcht vor dem Leben" recherchierte.

Warum-Fragen wie:

"Papa, warum hast du das getan?"

"Warum hast du mir das angetan?"

"Vati, warum war ich dir nicht wert, dass du leben wolltest?"

"Warum hast du vergessen, dass ich dich liebe und brauche?"

"Dad, warum bin ich nicht bei der Mutter weggelaufen, hin zu dir?"

"Warum bin ich am letzten Abend so boese mit dir gewesen?" "Papi, warum habe ich dir nicht deutlich genug gezeigt, wie lieb ich dich habe?" "Papa, warum hast du mich verlassen?"

Fragen, die niemand mehr beantwortet. Fragen, die quaelen und aengstigen, sich auswirken auf die Sicherheit der Kinder im Leben, auf ihre eigene Liebesbeziehung und spaeter auf ihre eigenen Kinder. Der Suizid des Vaters (ebenso wie der Mutter) ist eine Erfahrung, die Vertrauen zerstoert und eine Angst vor dem Leben erzeugt, die Kinder und Jugendliche nur allzu oft den Lebensmut und jede Zuversicht in die eigene Kraft verlieren laesst und alle Energie in eine Spirale aus verzweifelt machtloser Aggressionen verwandelt. Traurig oft richtet sich diese gegen sich selbst.

Fuer Frank Dachtler war dieser Tage der Moment des Loslassens gekommen. Ob seine Kinder diesen Moment auf de Suche nach dem Vater und der eigenen Identitaet jemals finden, bleibt fraglich. Und ob es das war, was der Vater sich ersehnte? Ich kann es nicht glauben.

Gewiss ist, Frank Dachtler war ein verzweifelter Mann. Am Ende aller Hoffnung. Fertig von diesem Leben und mit diesem Leben, am Ende eines schweren Kampfes, ohne Hoffnung auf Besserung. Er hat sich allen Fragen entzogen, um endlich Ruhe zu finden. Die Mutter seiner Kinder ist es, die eines Tages auf dem Pruefstein stehen wird und sich von ihnen fragen lassen muss: "Mama, warum hat Papa das getan? Warum hast du ihm das angetan? Warum hast du es uns angetan? Warum hast du uns nicht mehr geliebt?" Ob die Mutter darauf ueberzeugende Antworten hat?

Ich glaube es nicht.

Nur die Verantwortlichen in der Justiz und in den sozialen Diensten werden ihre Haende in Unschuld waschen. Die in der Justiz haben die Verantwortung an Gutachter und Jugendamtsamtsexperten abgegeben. Schliesslich haben sie vom obersten Gericht die Anweisung erhalten, keinen Schritt von der Expertise der psychologischen und sozialen Experten abzuweichen. Die Experten aber haben nur nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die Verantwortung an die Justiz abgegeben.

Schliesslich ist ein Urteil zu faellen Sache des Gerichts. Die Schuld ist ein Chamaeleon. Sie faerbt sich passend zu jedem beliebigen Hintergrund um. Und wer gewohnt ist, ueber die Schuld der Anderen zu richten, vergisst leicht die eigene.

Mein Gedanke an Frank Dachtler, den ich leider nicht mehr lebend antraf, als ich aus Washington DC zurueckkam, wo ich fuer das Recht aller Kinder auf ihre beiden Eltern gekaempft habe, ist ein kleines Wortbild, an das sein Name mich erinnert. Dachtler, der Dochte Macher, dessen Docht heruntergebrannt und dessen Flamme erloschen ist. Im

Geist werde ich ihm und meinen anderen Bekannten, die wie er an der Liebe gescheitert sind, manchmal, wenn ich spaet nachts noch an meiner Arbeit sitze, eine Kerze anzuenden.

Karin Jaeckel

Dr.Karin Jaeckel, Autorin

(u.v.a. Deutschland frisst seine Kinder - Der gebrauchte Mann -

Die Frau an seiner Seite - Furcht vor dem Leben - Monika.B.)

Hansjakobstr.5*77704 Oberkirch


 

Gleiches §Recht fuer alle?

 


"Gleichstellung" ist ein gebeuteltes Wort! Viele politische Entwicklungen verschaffen Frauen mehr und mehr Vorteile. Dies wird damit begruendet, dass Frauen viele Nachteile haben. Haben Maenner keine Nachteile?

Unter anderem sind wir Maenner in einem sehr wichtigen Punkt schlechter dran und das ist gerade der, ueber den sich viele Frauen am meisten beklagen: Kinder kriegen. Einem Mann sind in bezug auf seinen
Nachwuchs die Haende gebunden. Der Frau stehen alle Tueren und Tore offen. Auch der Staat und die Kirche sind eindeutig auf der Seite der Frau.

Die Frau hat die bessere Moeglichkeit zu verhueten. Ein Kondom ist laengst nicht so sicher wie die Pille. Der Mann kann sich nicht darauf verlassen, dass die Frau die Pille nimmt. Was soll die Kritik "er hat
mich nichtmal danach gefragt, ob ich die Pille nehme"? Was soll ein Mann danach fragen? Selbst wenn er gesehen hat, dass sie die Pille eingenommen hat, weiss er noch lange nicht, ob sie sich hinterher
uebergibt oder ob sie Medikamente einnimmt, die die Wirkung der Pille abschwaechen oder aufheben, ob absichtlich oder aus Versehen! Wenn die Frau dem Mann nun ein Kind unterschieben will, steht sie schonmal sicherlich besser da.

Aber gerade darueber, dass es hauptsaechlich Aufgabe der Frauen ist zu verhueten, jammern die Feministinnen. Kein Wunder, denn sie jammern einfach ueber alles, ob Vor- oder Nachteil, um mehr und mehr Vorteile zu bekommen. Eine Tatsache, auf die eine Frau sicherlich nicht Stolz sein kann, auch wenn gluecklicherweise laengst nicht alle Frauen aus dem Holz der Feministinnen geschnitzt sind.

Ist die Frau erst einmal schwanger, so entscheidet sie ganz allein, wem sie davon erzaehlt. Auch ob der Vater (!!!) davon erfaehrt haengt ganz allein von ihr ab und damit auch alles, was in bezug auf das Kind
entschieden wird. Sie kann sich aus dem Staub machen und der Vater erfaehrt niemals etwas von seinem Kind. Wenn ein Mann Pflichten gegenueber seinem Kind hat, warum hat er dann nicht einmal das Recht
zu erfahren, ob er angehender Vater ist?

Die Frau entscheidet dann auch, was mit dem Kind passiert. Sie kann es abtreiben lassen, wenn sie es nicht moechte. Indikation? Erlaubt? Naja, zumindest wenn die Frau vergewaltigt wurde muss man ihr es doch erlauben, einen unbeteiligten Menschen zu toeten. Das Motto: klaut mir jemand 10 DM, dann klaue ich irgendjemand anders 10 DM und habe so keinen Schaden. Also wird der Frau erlaubt das Kind zu toeten und somit ihren eigenen Schaden auf Kosten eines Dritten, eben dem Kind, abzuwenden oder zu mindern, indem sie den psychischen Druck der Schwangerschaft umgeht. Wenn eine Frau also die Erlaubnis zur Abtreibung braucht, dann muss sie nur zur Polizei gehen und sagen, dass ihr Freund sie vergewaltigt hat. Oder ihr Mann?  Naja, irgendwozu muss die "Vergewaltigung in der Ehe" ja gut sein. Und schon wird aus "ethischer Indikation" die Abtreibung durchgefuehrt, ohne dass ein Gericht ueber die Aussage der Frau entscheiden kann. Erst toeten, dann nachpruefen.  Folge ist vermutlich, dass Frauen vermehrt falsche Anschuldigungen gegen Maenner erheben sie vergewaltigt zu haben, nur um ihr Kind loszuwerden. Unter diesen Umstaenden ist es wohl wirklich besser vom christlichen Glauben Abstand zu nehmen und die Abtreibung generell zu legalisieren!

Was ist mit den Frauen, die so bloed sind, dass sie zu spaet bemerken, dass sie schwanger sind? Wenn sie Glueck haben, waechst ein minderwertiges Wesen in ihnen. Als solches sieht der Staat z.B. Menschen mit "defektem" Chromosomensatz an. Wir resprektieren natuerlich auch behinderte Menschen. Aller Respekt vor dem Leben hat jedoch ein Ende und das ist da, wo es um das Wohl der Frau geht. So
seltsam das in einer zivilisierten Gesellschaft auch anmuten mag, es ist Frauen nicht "zuzumuten minderwertiges Leben" auszutragen. 

Was aber nun, wenn das Ungeborene gesund ist (was auch immer gesund heissen mag)? Ist die Schwangerschaft schon zu weit fortgeschritten, so darf die arme Frau nicht mehr abtreiben. Die Qualen der Schwangerschaft muss sie dann ueber sich ergehen lassen. Hier muss nach Meinung der Feministinnen noch viel fuer die Gleichstellung getan werden! Man darf gespannt abwarten, wann endlich das grundsaetzliche Kindstoetungsrecht fuer die Frau eingefuehrt wird. Schliesslich kann jede mal eine fehlende Blutung uebersehen. Aber zumindest wenn die Frau die Schwangerschaft ueberstanden hat und ihr Kind wirklich nicht will, dann kann sie es in die Babyklappe werfen. Oder heisst es Babyfenster? Am ehesten wohl Babymuelleimer mit 8-woechigem Rueckholrecht. Fra(*) kann ihre Meinung schliesslich mal aendern! Von Kirche und Staat unterstuetzt kann eine Frau also ihr soeben geborenes Kind wegwerfen.

Ein Problem, wenn der Mann rebelliert? Keineswegs! Dazu kann fra(*) schliesslich anonym entbinden! Ein enormer Fortschritt, weil die boesen Tuerken hierzulande ihre Familienmitglieder-Rinnen bedrohen,
wenn sie fremdgegangen sind. Eine Frau soll hier offensichtlich das Recht haben unbeschadet in der Gegend rumzuvoegeln! Was geht das die Familie an, oder etwa ihren Ehemann! Schonmal was von Privatsphaere gehoert?  Wir und fremdenfeindlich? Nein, natuerlich nicht! Wir akzeptieren alle anderen so wie sie sind. Andererseits greifen wir mit dem Babymuelleimer und der anonymen Entbindung tief in ihr
Familienleben ein. Auch wenn deutsche Moral zulaesst, dass eine Frau durch die Betten huscht und dann mit Staats- und Kirchenhilfe heimlich ihr Kind toetet oder wegwirft, heisst das nicht, dass das auch unsere
auslaendischen Mitbuerger tolerieren. Sie sind nicht die Boesen, die ihre Frauen bedrohen, sondern sie haben im Gegensatz zu uns noch so etwas wie Anstand und Moral. Selbst wenn wir Pseudochristen meinen, dass der Islam Frauen unterdrueckt und misshandelt, dann sollten wir uns dennoch nicht selbst widersprechen und andere Religionen tolerieren wie wir es behaupten zu tun. Abgesehen davon toleriere auch ich als Deutscher Kindermorde und Fremdgehen nicht, egal ob es Frauen oder Maenner tun. Die Ehe ist heilig? Die Ehe war heilig! Die anonyme Entbindung und der Babymuelleimer sprechen fuer sich. Sie sind ein Apell an die Frauen ihre Maenner im Namen des Volkes und im Namen Gottes zu betruegen.

Die Frau hat also die Moeglichkeit sich von den Verpflichtungen gegenueber ihrem Kind loszusagen. Sie kann die finanzielle und zeitliche Belastung und die Verantwortung von sich weisen, sei es dadurch, dass sie ihr Kind toetet oder dass sie es wegwirft. Damit nimmt sie gleichzeitig dem Vater das Kind weg. Auch der Vater sollte das Recht haben sich der Verantwortung seines Kindes gegenueber zu entziehen. Doch selbst wenn er der Mutter die Entscheidung ueberlaesst, ob das Kind zur Welt kommen soll und was dann damit passieren soll, und wenn er einfach nur nichts von dem Kind wissen also z.B. auch nicht dafuer zahlen moechte, dann wird er als der grosse Boesewicht abgestempelt, der seine Frau und sein Kind im Stich laesst.

Wir wollen Gleichstellung. Ein Mann, der sein Kind nicht will, darf dafuer genausowenig zur Kasse gebeten werden wie eine Frau. Die Unterhaltspflicht fuer den Mann gehoert abgeschafft.

Gleiches Recht fuer alle!

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(*) Neuerdings schreibt man "Frau" statt "man", wenn sich die Aussage auf weibliche Personen bezieht. Wenn "Mann" kleingeschreiben wird und einer der letzten beiden Buchstaben gestrichen wird, dann wird aus "Frau" auch "fra" oder "fru".  Frueher schrieb man "Mann" klein und mit drei Buchstaben. Heute schreibt fru "Frau" klein und mit drei Buchstaben.

 

 

 

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